„best architects award“ für Schneider Lengauer Pühringer Architekten

Internationale Auszeichnung für das Neumarkter Büro Schneider Lengauer Pühringer Architekten: „Das Hohe Schwarze“ als einziges österreichisches Einfamilienhaus prämiert.

Der 2006 ins Leben gerufene „best architects award“ (bestarchitects.de) gilt als einer der begehrtesten Architekturpreise im gesamten deutschen Sprachraum, da er von einer renommierten Fachjury in unterschiedlichen Kategorien ausgelobt wird. Umso größer die Freude bei Schneider Lengauer Pühringer Architekten (slp-architekten.at), dass „Das Hohe Schwarze“ als einziges österreichisches Projekt den „best architects award 24“ in der Kategorie Einfamilienhäuser errungen hat. Das in jeder Hinsicht eigenwillige Dorfhochhaus steht im Hagenberger Ortsteil Anitzberg. Geplant hat es Andreas Pühringer (35), Co-Geschäftsführer des Neumarkter Architekturbüros, der es seit Ende 2022 mit seiner Familie bewohnt. Das Grundstück in unmittelbarer Nähe zur väterlichen Tischlerei hat Pühringer geerbt.

Warum hoch? Warum schwarz?

Die Grundfrage für „Das Hohe Schwarze“ lautet: Wie lassen sich auf einer Grundfläche von 14 x 6 m² möglichst nachhaltig und barrierefrei die Wohnbedürfnisse einer mehrköpfigen Familie organisieren, wenn möglich ohne Neuversiegelung? Vier Geschoße und eine Firsthöhe von 14,5 Metern geben darauf eine Antwort. Die fast schwarze Färbung des Holzbaus wiederum verdankt sich der Höhe des „Hohen Schwarzen“. Der dunkle Baukörper fügt sich nämlich zurückhaltender in die umliegenden Wiesen, Felder und Wälder ein, als ein weiß gefärbter es tun würde. Im Ensemble mit den Tischlereigebäuden und dem benachbarten Großelternwohnhaus verwandelt der Neubau die Betriebszufahrt in einen familiären Dorfplatz, auf dem das Leben pulst und vier Generationen einander täglich begegnen.

Andreas Pühringer: „Ich bin sehr froh, dass die Jury die Qualitäten des ‚Hohen Schwarzen‘ erkannt hat. Das Einfamilienhaus als solches wird mittlerweile ja mit guten Argumenten totgesagt. Hier an diesem Standort, unter diesen Rahmenbedingungen und in dieser nachhaltigen, nutzungsoffenen Bauweise hat es hingegen seine Berechtigung.“